Bei der letzten Mitglieder­versammlung am 12. November 2014 wurde nach intensiver Beratung eine Reform der Satzung beschlossen. Diese wurde nunmehr im Mai 2015 vom Vereins­register am Amts­gericht München eingetragen und ist damit in Kraft getreten.

Neben einer sprachlichen Neu­fassung bietet die neue Satzung auch etwas mehr Spielraum bei der Besetzung des Vorstandes. Wesentlich ist außerdem, dass der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e. V. (LZG) ab sofort auch „natürliche Personen“ beitreten können. Dies dürfte dem Verein auch für die Zukunft eine sichere Perspektive bieten die notwendige breite Vernetzung zu erreichen, welche im Feld der Gesundheits­förderung wichtig ist.