Mit der Unterzeichnung der Landesrahmenvereinbarung Prävention Bayern (LRV) ist es möglich, sozialversicherungsübergreifend und mit den zuständigen Stellen des Landes Projekte zur Prävention und Gesundheitsförderung zu fördern, die auf die Verbesserung gesundheitlicher Chancengleichheit abzielen. Die Geschäftsstelle LRV berät Interessentinnen und Interessenten sowie Antragstellerinnen und Antragsteller rund um das Thema Förderantrag, nimmt die Anträge entgegen und prüft vorab die Möglichkeiten der Förderung. Über die eingereichten Anträge entscheidet das Steuerungsgremium LRV.
Über die LRV können Förderanträge nach §20a SGB V (Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten) und weiteren Förderbereichen gestellt werden. Förderanträge nach §20a SGB V können nur von Verantwortlichen nicht-betrieblicher Lebenswelten (zum Beispiel Kommune, (Stadt-)Teil einer Kommune, Bildungseinrichtung, Träger einer Einrichtung) gestellt werden. Die wesentliche Grundlage für die Förderung eines Projektes nach §20a SGB V ist der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Eine Übersicht zu den Förderkriterien finden Sie in den allgemeinen Ein- und Ausschlusskriterien der Förderung.
Über den §20a SGB V hinaus deckt die Landesrahmenvereinbarung Prävention auch weitere Förderbereiche (z. B. Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege) ab, die in anderen Gremien behandelt werden. Sollten Sie ein Projekt in diesen Bereichen planen, können wir Ihre Anfrage gerne an die zuständigen Gremien weiterleiten.
Eine direkte Zusammenarbeit mit einzelnen Sozialversicherungsträgern ist – unabhängig von diesem Antragsverfahren – selbstverständlich weiterhin möglich.
Eine Übersicht sowie Beschreibungen der bisher über die LRV Bayern geförderten Projekte finden Sie hier.
Um eine Förderung gemäß LRV zu beantragen, lesen Sie bitte das Antragsformular mit wichtigen Hinweisen und Tipps zur Antragstellung, die FAQs sowie die Übersicht über die Ein- und Ausschlusskriterien aufmerksam durch. Anschließend füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und fügen gegebenenfalls notwendige Anlagen bei (z. B. Zeit- und Finanzierungsplan).
Es wird dringend empfohlen, im Vorfeld der Antragstellung eine Beratung durch die Geschäftsstelle LRV in Anspruch zu nehmen.
Bei Fragen rund um die Förderung gemäß LRV kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle LRV unter petzinger@lzg-bayern.de. Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an:
Geschäftsstelle LRV
Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e. V. (LZG)
z. Hd. Frau Alexandra Petzinger
Geisenhausenerstraße 18
81379 München
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen bzgl. der Förderung gemäß LRV: