Auf Grundlage des Präventionsgesetzes werden fortlaufend Bundesrahmenempfehlungen entwickelt. Diese werden durch die einzelnen Bundesländer in Form von Landesrahmenvereinbarungen umgesetzt. Die Landesrahmenvereinbarung Prävention Bayern (LRV) wurde am 26. Juni 2017 von der Gesundheitsministerin Melanie Huml sowie den Spitzenvertretern der Sozialversicherungsträger unterzeichnet.

Die LRV ist ein gemeinsames Abkommen folgender Akteure:

  • Freistaat Bayern
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit
  • Bayerischer Städtetag

Im Rahmen der LRV können trägerübergreifende Projekte zur Prävention und Gesundheitsförderung für sozial benachteiligte, vulnerable Zielgruppen gefördert werden. Ziel ist es, die gesundheitliche Chancengleichheit in Bayern zu verbessern.

Eine Übersicht sowie Beschreibungen der bisher über die LRV Bayern geförderten Projekte finden Sie hier.

Im Zuge der LRV wurde im September 2017 die Geschäftsstelle LRV eingerichtet. Sie hat ihren Sitz in der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e. V. (LZG).

Die Geschäftsstelle LRV übernimmt unter anderem folgende Aufgaben:

  • Beratung von Antragstellerinnen und Antragstellern zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Lebenswelten
  • Information zu Förder- und Antragskriterien sowie zum Antragsverfahren
  • Entgegennahme von Anträgen
  • Prüfen der Anträge auf trägerübergreifende Fördermöglichkeiten
  • Unterstützung des Steuerungsgremiums LRV bei Förderentscheidungen
  • Verwaltung des Förderverfahrens
  • Betreuung geförderter Projekte

Interessentinnen und Interessenten können Förderanträge über ein trägerübergreifendes Antragsformular stellen.

Zur Antragstellung