Öffnung der Möglichkeiten bei der Beantragung von Fördergeldern

Das GKV-Bündnis für Gesundheit hat beide Förderbereiche des Kommunalen Förderprogramms erweitert: Beim Kommunalen Strukturaufbau wurde die Antragsfrist um ein halbes Jahr auf den 30.06.2020 verlängert. Damit reagiert das GKV-Bündnis für Gesundheit auf die Hinweise aus vielen Kommunen, dass die zur Antragstellung erforderlichen Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse auf kommunaler Ebene mehr Zeit bräuchten.

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Im Rahmen des Förderbereichs der Zielgruppenspezifischen Interventionen ist es Kommunen nun möglich, zwei Förderanträge für Projekte zur Prävention und Gesundheitsförderung zu stellen, anstatt wie bisher nur einen. Voraussetzung ist, dass mindestens eines der beiden Projekte die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien adressiert. Das GKV-Bündnis für Gesundheit unterstützt mit diesem Ausbau des Förderangebots Kommunen dabei, ein besonderes Augenmerk auf die genannte Zielgruppe zu lenken. Das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bayern berät interessierte Kommunen zu den Förderkriterien und unterstützt bei der Planung und Skizzierung des Vorhabens.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Programmbüros des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bayern.