Kurzporträt

Der Landkreis Altötting mit ca. 110.000 Einwohnern liegt im Südosten Bayerns und grenzt im Osten an Österreich. Geprägt wird die Struktur der Wirtschaft in erster Linie durch das sogenannte Chemiedreieck. Darüber hinaus bestimmen zwei weitere Faktoren den Arbeitsmarkt ganz besonders. Zum einen die Nähe zum Großraum München, der insbesondere nach der Fertigstellung der A94 näher an Altötting herangerückt ist, und zum zweiten die Tourismusregionen des Chiemgaus und des Berchtesgadener Landes.

Das Jobcenter Altötting wurde durch die Einführung des Sozialgesetzbuches II am 01.01.2005 als Arbeitsgemeinschaft zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Landkreis Altötting aus der Taufe gehoben. Im Jahr 2011 wurde daraus eine gemeinsame Einrichtung aus beiden Trägern. Seit 2005 beschäftigen sich stets mehr als 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Leistung, Arbeitsvermittlung und der Eingangszone damit, arbeitslosen und – suchenden Menschen Hilfestellung zu leisten, um schwierige persönliche Situationen zu bewältigen und möglichst dauerhaft wieder in den Arbeitsmarkt einzumünden. Stand Oktober 2021 werden hierbei 1708 Bedarfsgemeinschaften betreut, denen sich 950 Arbeitslose zuordnen lassen. Insgesamt bieten sich diesen, unter der Voraussetzung der entsprechenden Leistungsfähigkeit, 461 Arbeitsstellen und 198 Ausbildungsstellen an.

Projektvorhaben

Die Erhebung aus dem Jahr 2020 hat ergeben, dass bei den Kundinnen und Kunden erhebliche gesundheitliche Einschränkungen vorliegen. Im Rahmen des Modellprojektes wird das Jobcenter Altötting eine Gesundheitssprechstunde/Gesundheitsberatung anbieten, um auf den individuellen Bedarf der Kundinnen und Kunden einzugehen und diese zu unterstützen. Dazu werden in einem ersten Schritt die Interessen, Bedarfe und Wünsche mittels eines Fragebogens abgefragt. Nur so lässt sich für das Jobcenter Altötting im zweiten Schritt ein Netzwerk aktivieren, das Angebote unterbreitet, die den Bedarfen entsprechen, wohnortnah genutzt werden können und so das Ziel der Verbesserung der gesundheitlichen Situation unterstützen.

 

GKV – Bündnis für Gesundheit

Gefördert mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20a SGB V.

GKV Spitzenverband
AOK – Die Gesundheitskasse
BKK Dachverband
IKK
SVLFG
Knappschaft
vdek – Die Ersatzkassen