Kurzportrait

Das Jobcenter Straubing-Bogen hat seinen Hauptsitz in Straubing und eine Geschäftsstelle in Bogen. Es liegt im Regierungsbezirk Niederbayern und grenzt an den Bayerischen Wald. Die Stadt Straubing mit ihren rd. 45 Tausend Einwohnerinnen und Einwohnern ist vor allem durch das neben dem Oktoberfest in München zweitgrößte Volksfest in Bayern bekannt. Das Gäubodenvolksfest zieht jährlich Besucherinnen und Besucher aus nah und fern an.                                                                                                          
Das Jobcenter ist für die Stadt Straubing und den Landkreis Straubing-Bogen zuständig. Daraus ergibt sich die Besonderheit, dass Träger des Jobcenters neben der Agentur für Arbeit Deggendorf sowohl die Stadt Straubing als auch der Landkreis Straubing-Bogen sind. Mit Stand Juli 2020 kümmern sich 81 Beschäftige um 3.305 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 2.585 Bedarfsgemeinschaften. Die Arbeitslosenquote liegt Corona-bedingt derzeit bei 3,8%, im Vorjahr waren es nur 2,8%.                                           
Neben einzelnen Großbetrieben im Bereich Metall/Kunststoff/Logistik ist der Arbeitsmarkt überwiegend durch klein- und mittelständische Unternehmen (insbesondere Handwerksbetriebe) sowie durch die Automobilzulieferindustrie mit einem hohen Anteil an Personaldienstleistern geprägt.

Projektvorhaben

Ein Großteil der vom Jobcenter betreuten Menschen kämpft unter anderem als Folge der Arbeitslosigkeit auch mit vielen gesundheitlichen Problemen. Das Projekt „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt“ soll die bereits vor Ort bestehenden Netzwerkstrukturen unterstützen und das Angebot um gesundheitliche Aspekte erweitern.                                                  
Ziel ist es, den Kundinnen und Kunden Anregungen und Ideen für einen gesunden Lebensstil zu geben, sie für ein gesundheitsförderliches Verhalten zu sensibilisieren und zu motivieren.                                                                                  
Ausgehend von den tatsächlichen Bedarfen der Zielgruppe sollen maßgeschneiderte Gesundheitsangebote entwickelt und transparent gemacht werden.

GKV – Bündnis für Gesundheit

Gefördert mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20a SGB V.

GKV Spitzenverband
AOK – Die Gesundheitskasse
BKK Dachverband
IKK
SVLFG
Knappschaft
vdek – Die Ersatzkassen