Menschen in schwierigen Lebenslagen wie z. B. Personen ohne Schulabschluss, Arbeitslose, Geringverdienende, Alleinerziehende und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte haben im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen ein höheres Risiko, im Laufe ihres Lebens (schwer) zu erkranken und vorzeitig zu versterben. Dabei spielt das Lebensumfeld, in das eine Person hineingeboren wird und in dem sie lebt, eine maßgebliche Rolle. Demnach sind die Chancen auf gesundes Leben in der Bevölkerung ungleich verteilt.
Um dennoch jedem Menschen den Zugang zu Gesundheit zu ermöglichen, werden flächendeckend gezielte Maßnahmen zur Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit benötigt. Doch wer soll solche Vorhaben planen, umsetzen und vor allem finanzieren?

Welche Förderprogramme oder Unterstützungsangebote gibt es im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung für Menschen in schwierigen Lebenslagen in Bayern und wie kann man diese nutzen?

Das waren die zentralen Fragen der Online-Informationsveranstaltung „Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten – Gesundheitsförderung und Prävention für Menschen in schwierigen Lebenslagen“ am 2. und 22. September 2021 – organisiert und durchgeführt von der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Bayern (KGC) in Kooperation mit dem Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bayern sowie dem Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Insgesamt nahmen an den beiden Veranstaltungen über 330 Personen teil, darunter Vertreterinnen und Vertreter der Landrats- und Gesundheitsämter, Kommunen, Gesundheitsregionenplus sowie von Vereinen und weiteren Organisationen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales.

Die Veranstaltung lieferte den Akteurinnen und Akteuren in Bayern einen Überblick über verschiedene Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Aktivitäten und Projekte, die auf die Gesundheitsförderung und Prävention von Menschen in schwierigen Lebenslagen abzielen.

Beratung, Schulung und mehr – die KGC Bayern

Zu Beginn der Veranstaltung stellte Iris Grimm die Tätigkeiten und Angebote der KGC Bayern vor. Diese umfassen u. a. die Beratung zum Thema „Gesundheitliche Chancengleichheit“. Sollten Sie in diesem Bereich Aktivitäten planen, unterstützt Sie die KGC Bayern gern bei der Konzeption sowie Qualitätssicherung. Für die Umsetzung soziallagenbezogener Gesundheitsförderung sind die zwölf Kriterien guter Praxis (z. B. Partizipation, Empowerment, Nachhaltigkeit, Vernetzung) von großer Bedeutung: „Die Kriterien sind gute Qualitätsinstrumente zur Konzeption und Bewertung von Projekten“, so Frau Grimm. Die KGC Bayern bietet Ihnen hierzu die „Lernwerkstatt Good Practice“ an, ein Fortbildungsformat, in dem Sie die Kriterien mittels vielseitiger Methoden erproben und kennenlernen und anhand von Beispielen aus der Praxis mit anderen diskutieren können.
Weiterhin werden von der KGC Bayern Informations- und Vernetzungsveranstaltungen sowie weitere Fortbildungs- und Schulungsformate angeboten.
Auch bei der Vernetzung vor Ort kann die KGC unterstützen: „Wir helfen bei der Kontaktvermittlung und Netzwerkpflege, um die Aktivitäten vor Ort zu stärken“, betonte Frau Grimm.
Den Abschluss des Vortrags widmete Frau Grimm dem kommunalen Partnerprozess „Gesundheit für alle“, dem sich Kommunen in ganz Deutschland anschließen können, um die gesundheitliche Chancengleichheit zu stärken. Im Fokus steht die Förderung eines gesunden und chancengerechten Lebens von Menschen jeden Alters. Bundesweit haben sich bereits rund 70 Kommunen dem Partnerprozess angeschlossen, davon 20 in Bayern. Diese werden mit Fortbildungsveranstaltungen sowie Möglichkeiten zum gegenseitigen Austausch beim Aufbau und der Umsetzung von integrierten kommunalen Strategien unterstützt.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Angeboten der KGC Bayern und dem Partnerprozess „Gesundheit für alle“.

Die vollständigen Präsentationsfolien können Sie hier als PDF downloaden.

„Für ein gesünderes Leben im Freistaat“ – die Initiative Gesund.Leben.Bayern.

Gesund.Leben.Bayern. ist eine Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, die Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention im Freistaat finanziell unterstützt. Frau Dr. Ulla Verdugo-Raab vom LGL informierte die Teilnehmenden über die bereits seit 2004 bestehende Fördermöglichkeit.
Entlang des Bayerischen Präventionsplans sind die Bereiche „Gesundes Aufwachsen“, „Gesundheitskompetenz in der Arbeitswelt“ und „Gesundes Altern“ als Schwerpunkte der Initiative definiert. „Ein vierter zentraler Punkt ist die Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit“, hob Frau Dr. Verdugo-Raab hervor.
Über die Initiative können Projekte der Gesundheitsförderung und Prävention für einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren gefördert werden. Für eine Förderung müssen die Leitprinzipien der Initiative berücksichtigt werden: Dazu gehören u. a. die Lebensweltorientierung bzw. der Setting-Ansatz, die Einbeziehung von Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention sowie eine Qualitätsprüfung des Projekts in Form einer Evaluation.

Mehr Informationen zu der Initiative Gesund.Leben.Bayern. finden Sie hier.

Die vollständigen Präsentationsfolien können Sie hier als PDF downloaden.

Finanzielle Unterstützung für mehr gesundheitliche Chancengleichheit – die LRV Bayern

Eine weitere Option zur Förderung von Projekten stellte Carolin Bosch von der Geschäftsstelle Landesrahmenvereinbarung Prävention Bayern (LRV) vor. Bei der LRV handelt es sich um eine trägerübergreifende Fördermöglichkeit. Der Freistaat Bayern, die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die deutsche Rentenversicherung sowie die deutsche gesetzliche Unfallversicherung können hierüber Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention mit finanziellen Mitteln oder personellen Ressourcen unterstützen.
Der Fokus der LRV liegt darauf, mit den Maßnahmen Menschen in schwierigen Lebenslagen in Lebenswelten wie z. B. der Kommune, der Kita oder der Schule zu erreichen. “Das Thema Partizipation spielt hierbei eine wichtige Rolle.”, verdeutlichte Frau Bosch in ihrem Vortrag. Eine Förderung kann maximal für einen Zeitraum von drei Jahren beantragt werden. Bei der Konzeption der Projekte müssen die Förderkriterien des Leitfadens Prävention (GKV-Spitzenverband) Berücksichtigung finden. Interessierte an einer Projektförderung müssen diesen Herausforderungen jedoch nicht allein begegnen. Die Geschäftsstelle LRV unterstützt und berät Sie umfassend bei der Projektkonzeption und Antragstellung. “Wenn Sie eine Idee für ein Projekt haben, rufen Sie mich an oder schreiben mir eine E-Mail. Dann können wir gemeinsam auf das Projekt schauen und beraten, ob eine Förderung möglich wäre.”, so Frau Bosch zum Abschluss ihres Vortrags.

Mehr Informationen zur Förderung über die LRV Bayern finden Sie hier.

Die vollständigen Präsentationsfolien können Sie hier als PDF downloaden.

Last but not least – Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit

Zum Abschluss der Veranstaltung stellte Alexandra Petzinger vom Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bayern das kommunale Förderprogramm vor. Dabei ging sie speziell auf die Förderung zielgruppenspezifischer Interventionen ein.
So können über dieses Förderprogramm zielgruppen- und bedarfsbezogene Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen gefördert werden. Auch dieser Fördermöglichkeit liegen die Kriterien des Leitfadens Prävention zugrunde: „Dazu gehört zum Beispiel eine Kombination aus Verhaltens- und Verhältnisprävention, eine von Beginn an mitgedachte Strategie zur Verstetigung und die Projektkonzeption und                 -umsetzung entlang des lebensweltbezogenen Gesundheitsförderungsprozesses.“, machte Frau Petzinger deutlich. Im Gegensatz zu den bisher vorgestellten Fördermöglichkeiten sind die Zielgruppen in diesem Fall genau festgelegt. Das Projekt soll vulnerable Personengruppen adressieren, insbesondere Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen oder Kinder und Jugendliche aus sucht- oder psychisch belasteten Familien. Der maximale Förderzeitraum beträgt vier Jahre. Antragsberechtigt sind Kreise sowie kreisfreie Städte. Doch können auch andere kommunale Gebietskörperschaften wie z. B. Gemeinden oder kreisangehörige Städte nach gemeinsamer Abstimmung einen Antrag stellen.

Aufgrund der nahenden Antragsfrist des 31.12.2021 werden interessierte Kommunen dazu aufgerufen, sich zeitnah beim Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bayern für weitere Informationen und eine individuelle Beratung zu melden.

Weitere Informationen zum Kommunalen Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit finden Sie hier.

Die vollständigen Präsentationsfolien können Sie hier als PDF downloaden.

Die große Anzahl teilnehmender Interessierter, aber auch die vielen Fragen, die während der Veranstaltungen gestellt wurden, zeigten das große Interesse der Teilnehmenden an den Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten in Bayern. Am Ende der Veranstaltung stellte sich bei einigen die große Frage: „Welches Förderprogramm ist nun das Richtige für meine Projektidee?“.

„Sollten Sie Interesse an der Unterstützung durch die KGC Bayern haben oder auf der Suche nach einer Projektförderung sein, melden Sie sich einfach bei einer der heutigen Referentinnen. Gern schauen wir uns dann gemeinsam mit Ihnen Ihr Vorhaben an und leiten Sie ggfls. an die richtige Stelle weiter.“, fasste Fr. Bosch abschließend zusammen.